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» Neuer elektronischer Personalausweis ab November 2010
Meldung vom: 08.04.2010.Herausgeber: Gemeinde Kammerstein
Personalausweise und Reisepässe rechtzeitig beantragen


Wegen der bevorstehenden Urlaubs- und Ferienzeit raten wir, Personalausweise und Reisepässe sowie Kinderreisepässe rechtzeitig zu beantragen. Die Zeit zwischen Beantragung und Aushändigung beträgt bei Personalausweisen und Reisepässen derzeit ca. 3 Wochen. Kinderreisepässe haben eine Bearbeitungszeit von ca. 1 Woche. Pässe und Ausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Die Beantragung muss wegen der abzugebenden Unterschrift persönlich vorgenommen werden. Bitte zur Beantragung mitbringen:

1. 1 Lichtbild je Ausweis, nicht älter als ein ein halbes Jahr (bei den Reisepässen und dem neuen elektronischen Personalsausweis ab November sind die biometrischen Vorschriften zu beachten),
2. bisherigen Ausweis, Pass.

Außerdem muss der Antragsteller Größe und Augenfarbe angeben. Auch bei Kindern jeden Alters müssen diese Daten angegeben werden.

Bei dem elektronischen Reisepass (ePass) sind neben den bisher im Dokument gespeicherten personen- und dokumentenbezogenen Daten die so genannten biometrischen Daten (biometrisches Passfoto sowie zwei Fingerabdrücke) gespeichert. Die Fingerabdrücke werden bei der Antragstellung mit einem digitalen Scanner erfasst. Der ePass wird im Regelfall ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Sie beträgt bei der Beantragung

- eines Personalausweises 8,00 € (ab Nov. evtl. erhöhte Gebühr)
- eines vorläufigen Personalausweises 8,00 €
- eines Reisepasses von Personen, die das
24. Lebensjahr vollendet haben 59,00 €
- eines Reisepasses von Personen, die das
24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 €
- eines vorläufigen Reisepasses 26,00 €
- eines Kinderreisepass 13,00 €

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass oder ein so genannter Express-Pass (erhältlich innerhalb von 72 Stunden) ausgestellt werden.

Zu beachten ist außerdem, dass nach § 1 PAuswG jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ein gültiges Ausweisdokument besitzen muss. Bei Verstoß dagegen wird eine Verwarngebühr fällig.

Die Anforderungen der einzelnen Länder können im Internet unter www.auswaertiges-amt.de ersehen werden.



Neuer elektronischen Personalausweis ab November 2010

Der neue elektronische Personalausweis kann voraussichtlich ab 1. November 2010 beantragt werden. Es wird keine Rolle spielen, wie lange der Personalausweis nach altem Muster noch gültig ist. Andererseits besteht aber keine Umtauschpflicht. Alte Personalausweise, die vor dem 31.10.2010 beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Der neue elektronische Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Neu ist, dass auch hier künftig ein biometrisches Lichtbild benötigt wird.
Der Antragsteller hat bei der Beantragung folgende freiwillige Wahlmöglichkeiten:
- Speicherung von Fingerabdrücken
Erhöht den Schutz des Ausweises vor Missbrauch; Eindeutige Zuordnung von Ausweis und Besitzer
- Zuschaltbare eID-Funktion (elektronische Identifikationsfunktion)
Vereinfacht Transaktionen im Internet und an Automaten; künftige Anwendungsmöglichkeiten: Bestellung von Waren, Buchung von Reisen, Online-Banking oder Altersverifizierung im Internet oder an Automaten
- Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)
Ermöglicht digitale Dokumente am Computer rechtsverbindlich zu unterschreiben, z.B. bei einem Kaufvertrag
Bürgerinnen und Bürger, die wegen Ablauf ihres alten Ausweises ab November 2010 einen neuen Personalausweis beantragen müssen, den neuen Ausweis aber zunächst ohne die Internetfunktionen bestellen wollen, können die neuen technischen Komponenten selbstverständlich auch noch nachträglich freischalten lassen.
Ob sich die Kosten für den Personalausweis ändern, steht noch nicht fest. Sobald es hier eine konkrete Aussage gibt, wird die Gemeinde darüber informieren.
Weitere Informationen können auf der Internetseite der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de ersehen oder im Einwohnermeldeamt bei Claudia Seebacher, Tel.: 09122/9255-10, erfragt werden.


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