GEZ - Gebührenbefreiung |
| Bescheiderteilung im Rathaus, EG, Zimmer 1. Vorzulegen sind Ausweispapiere, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF", Sozialhilfebescheid oder Nachweis über Einnahmen und Ausgaben zur Berechnung von geringem Einkommen. Gemeinde Kammerstein Melde- und Passamt, Gewerberecht, Soziale Angelegenheiten 1. Ansprechpartner [ zurück zur vorhergehenden Seite ]
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