Hundesteuer

Allgemein:
Die Gemeinde Kammerstein erhebt für das Halten eines Hundes eine jährliche Hundesteuer. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn ein Hund vier Monate alt wird. Es handelt sich dabei um eine Jahressteuer, d.h. wenn ihre Voraussetzungen in drei oder mehr aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt sind, ist der gesamte Jahresbetrag zu bezahlen. Eine Aufteilung auf Monate erfolgt nicht.

Die Hundesteuer beträgt 35,00 €. Für Kampfhunde wird eine 20-fache Hundesteuer erhoben.

Für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung gilt eine Steuerermäßigung um 50 %. Steuerfrei sind insbesondere Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige und völlig Hilflose unentbehrlich sind, sowie Rettungshunde und Hunde, die in Tierheimen gehalten werden.

Die Anmeldungen der Hunde zur Hundesteuer werden im Rathaus Kammerstein, Zimmer 2, entgegengenommen. Ebenso die Abmeldungen, wenn ein Hund nicht mehr gehalten wird oder bei Wegzug aus dem Gemeindegebiet.

Gemeinde Kammerstein
Dorfstr. 10
91126 Kammerstein
Telefon 0 91 22 / 92 55-0
Fax 0 91 22 / 92 55-40

Beitrags- und Erschließungswesen, Gebühren und Steuern
Dorfstr. 10
91126 Kammerstein

1. Ansprechpartner
Bertram Ritter
Telefon 0 91 22 / 92 55-14
Fax 0 91 22 / 92 55-40
bertram.ritter@kammerstein.de

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