Lohnsteuerkarte

Kein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte 2011:
Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit

Im Jahr 2011 erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Für die Gemeinde Kammerstein ist das Finanzamt Schwabach, Theodor-Heuss-Straße 63, 91126 Schwabach, Tel.: 09122/928-0, zuständig.

 

Gemeinde Kammerstein
Dorfstr. 10
91126 Kammerstein
Telefon 0 91 22 / 92 55-0
Fax 0 91 22 / 92 55-40

Melde- und Passamt, Gewerberecht, Soziale Angelegenheiten
Dorfstr. 10
91126 Kammerstein

1. Ansprechpartner
Claudia Seebacher
Telefon 0 91 22 / 92 55-10
Fax 0 91 22 / 92 55-40
claudia.seebacher@kammerstein.de

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