Straßen und Wege |
| Die Gemeinde Kammerstein unterhält derzeit 55 km Gemeindestraßen. Dabei ist sie für den Räum- und Streudienst und den Unterhalt zuständig. Die an die Grundstücke angrenzenden Gehwege sind von den Grundstückseigentümern auf eigene Kosten im sicheren Zustand zu halten. Dazu gehört die Räum- und Streupflicht (werktags ab 7.00, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr) sowie die Reinigungspflicht, insbesondere auch die Beseitigung von Gras und Unkraut. Überhängender Baum- und Strauchwuchs an Grundstücksgrenzen ist zu entfernen soweit hierdurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den Fahrbahnen oder Gehwegen beeinträchtigt wird. Gemeinde Kammerstein Bautechnik, Gemeindliche Anlagen, Steuern und Gebühren 1. Ansprechpartner
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