Vermessung |
| Anträge auf Vermessung von Grundstücken (z.B. Grundstücksteilung) sind im Rathaus der Gemeinde Kammerstein erhältlich. Sie sind mit einer Darstellung der zu vermessenden Grenzen oder Grenzpunkte im Lageplan beim Vermessungsamt in Schwabach, Theodor-Heuß-Straße 61 einzureichen. Die Anträge können auch im Rathaus der Gemeinde Kammerstein gestellt werden. Sie werden dann an das Vermessungsamt weitergeleitet. Gemeinde Kammerstein Bautechnik, Gemeindliche Anlagen, Steuern und Gebühren 1. Ansprechpartner
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