Der Bayer. Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstückes bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Weiteres können Sie der Pressemitteilung (PDF) des Bayer. Landesamtes für Steuern entnehmen. Die Grundsteuerreform tritt in der Bundesrepublik und damit auch in Bayern zum 1. Januar 2025 in Kraft. Hierzu müssen alle Haus- und Grundstücksbesitzer-/innen zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einreichen. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen: Grundsteuerreform in Bayern – Flyer (PDF) ; Grundsteuerreform in Bayern FAQ (PDF) ; Pressemitteilung (PDF) des Bayer. Landesamtes für Steuern