
In der Gemeinde Kammerstein wurde vorausschauend bereits in der Feuerwehrbedarfsplanung 2015 sowie in der Fortschreibung 2021 die Problematik der notwendigen Lautsprecher und Sirenen mit aufgenommen.
So wurde für die Feuerwehr Kammerstein eine mobile Sirenenanlage angeschafft, mit der die Bevölkerung im Alarmfall gewarnt werden kann.
Auch wurden die Feuerwehrgerätehäuser umgebaut, so dass bei Stromausfall diese autark mit einem Notstromaggregat versorgt werden können und die Alarmierung der Feuerwehr gesichert bleibt. In Barthelmesaurach wurden bereits digitale Sirenen eingebaut, dass hier auch Signale und Durchsagen erfolgen können. Die weiteren Sirenen sollen nach und nach umgerüstet werden.
„Wir wollen, dass die Bevölkerung lautstark über Gefahren aufgeklärt wird. Jeder bekommt, dass etwas nicht stimmt, wenn die Sirene geht“, hält Bürgermeister Wolfram Göll allen Sirenen-Kritikern entgegen. Zusätzlich wird empfohlen, die Apps KATWARN und NINA auf dem Smartphone zu installieren. Hier kann auch eine Mitteilung bei ausgewählten Gefahren erfolgen.
Grundsätzlich gilt in Bayern: In Gebieten, die besonders gefährdet sind oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rundfunkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt. Das allgemeine Sirenenwarnnetz soll in den nächsten Jahren wieder ausgebaut werden, nachdem seit den 1990er Jahren einige Sirenen abgebaut wurden.
Der Freistaat Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:
1. Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten. Signal: Auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer.
2. Alarmton bei der Aufhebung einer bestehenden Gefahr. Signal: Durchgehender Dauerton von einer Minute Dauer
3. Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient. Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.
Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.