In den Verhandlungen der letzten Monate hat die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Barthelmesaurach mit den einzelnen Grundstückseigentümern die Neuverteilung besprochen. Auf dieser Grundlage hat der Vorstand die Neuordnung der Grundstücke beschlossen.
Die Wünsche der Betroffenen wurden berücksichtigt, soweit nicht berechtigte Ansprüche anderer Teilnehmer und deren wertgleiche Abfindung berührt waren. Damit ist der wichtigste Abschnitt dieses Verfahrens erreicht: Die Grenzen der neuen Flurstücke können in die Örtlichkeit übertragen werden. Ich möchte Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Festlegung der neuen Grenzen: Die Gespräche und Verhandlungen zur Neuverteilung sind abgeschlossen. In Kürze werden die Grenzen der neuen Grundstücke in die Örtlichkeit übertragen, mit Grenzsteinen vermarkt und mit Pflöcken kenntlich gemacht. Auf den Pflöcken sind die Nummern der Besitzstände vermerkt. Jeder Eigentümer kann so den Verlauf der Grenzen seiner neuen Grundstücke in der Örtlichkeit finden.
Bei den anfallenden Arbeiten können Beteiligte mithelfen. Wenn Sie daran Interesse haben, sollten Sie sich mit dem örtlich beauftragten Vorstandsmitglied, Herrn Tobias Meermann, Mildach 3 in Mildach (Tel. Nr. 09178/1653) oder Herrn Hans Schnell, Rudelsdorfer Str. 18 in Barthelmesaurach in Verbindung setzen (Tel. Nr. 09178/326). Bitte schonen Sie bei den Feldarbeiten die Grenzsteine und Pflöcke, damit diese unversehrt bleiben und keine Nacharbeiten und damit unnötige Kosten entstehen.
Die Mitarbeiter des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, die die Abmarkung und Vermessung der neuen Grundstücke vornehmen, haben keinen Einfluss auf die Neuverteilung. Auch die Hintergründe, die zu der jetzt in die Örtlichkeit übertragenen Neuverteilung geführt haben, kennen sie grundsätzlich nicht. Sehen Sie deshalb während den Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten von Fragen zu diesem Thema ab, damit die Arbeiten im Interesse aller Teilnehmer sorgfältig und zügig ablaufen können. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Pfrogner.
Besitzübergang: Die Bewirtschaftung der neuen Grundstücke wird in der vorläufigen Besitzeinweisung angeordnet und geregelt. Diese wird vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken erlassen und öffentlich bekanntgemacht. Rechtzeitig vorher erhalten Sie Unterlagen über Ihre Abfindungsflurstücke. Diese Unterlagen benötigen Sie – falls Sie die Flächen selbst bewirtschaften – auch zur Bearbeitung des Mehrfachantrages beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die neu eingebrachten Grenzzeichen erlangen ihre Rechtskraft als Grenzpunkte erst mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes. Dieser wird öffentlich bekanntgegeben. Bis dahin sind die neu gesetzten Punkte rechtlich als Vermessungszeichen nach dem Flurbereinigungsgesetz gesichert.
Anträge, Einwendungen und Widersprüche: Zu einem späteren Zeitpunkt wird zu einem Anhörungstermin geladen. Dieser findet voraussichtlich im Februar/März 2025 statt. Förmliche Widersprüche gegen die Neugestaltung können erst nach diesem Anhörungstermin eingelegt werden.
Beim Anhörungstermin wird Ihnen der Vorsitzende oder der Vorstand bei Bedarf nochmals Erläuterungen und Auskünfte über die Neugestaltung und zu den Auszügen aus dem Flurbereinigungsplan geben. Widersprüche gegen die Neugestaltung können Sie jedoch in dem Termin nicht zu Protokoll geben.
Diese Widersprüche müssen Sie zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb von zwei Wochen nach dem Terminstag bei der Teilnehmergemeinschaft oder beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken schriftlich vorbringen. Der Widerspruch soll begründet werden. Der Vorstand wird die eingegangenen Widersprüche behandeln und begründeten Widersprüchen abhelfen.
Ziel der Teilnehmergemeinschaft ist, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, sofern die rechtlichen Grundlagen eingehalten und die Interessen aller Teilnehmer gewahrt bleiben. Über verbleibende Widersprüche entscheidet der am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken eingerichtete Spruchausschuss, dem zwei Beamte des Amtes und zwei Landwirte als ehrenamtliche Beisitzer angehören.