Behördenführer
Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung
Öffentliche Vergnügungen; Anzeige und Erlaubnis
Wer eine öffentliche Veranstaltung veranstalten will, hat das der Gemeinde Kammerstein schriftlich anzuzeigen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. die Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltung ist möglichst frühzeitig einzureichen.
Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Der Antrag auf Erlaubniserteilung muss der zuständigen Behörde so rechtzeitig vorliegen, dass ihr ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung steht. Andernfalls kann die Genehmigung nicht erteilt werden.
Ansprechpartner
Thomas LechnerDipl. Verwaltungswirt (FH)
Tel. 09122/92 55-17
Fax 09122/92 55-40
thomas.lechner@kammerstein.de
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Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
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Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
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