Behördenführer
Hundesteuer
Allgemein:
Die Gemeinde Kammerstein erhebt für das Halten eines Hundes eine jährliche Hundesteuer. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn ein Hund vier Monate alt wird. Es handelt sich dabei um eine Jahressteuer, d.h. wenn ihre Voraussetzungen in drei oder mehr aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt sind, ist der gesamte Jahresbetrag zu bezahlen. Eine Aufteilung auf Monate erfolgt nicht.
Die Steuer beträgt für
a) den ersten Hund 50,00 Euro jährlich,
b) den zweiten Hund 80,00 Euro jährlich,
c) jeden weiteren Hund 100,00 Euro jährlich.
Für Kampfhunde im Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren in der jeweils geltenden Fassung beträgt die Steuer das Zwanzigfache des jeweiligen Steuersatzes
Für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung gilt eine Steuerermäßigung um 50%. Steuerfrei sind insbesondere Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige und völlig Hilflose unentbehrlich sind, sowie Rettungshunde und Hunde, die in Tierheimen gehalten werden.
Die Anmeldungen der Hunde zur Hundesteuer werden im Rathaus Kammerstein, Zimmer 10, entgegengenommen. Ebenso die Abmeldungen, wenn ein Hund nicht mehr gehalten wird oder bei Wegzug aus dem Gemeindegebiet.
Ansprechpartnerin
Claudia Drechsler-GrasserVerwaltungsangestellte
Tel. 09122/92 55-22
Fax 09122/92 55-40
claudia.drechsler-grasser@kammerstein.de
Kontakt
Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
info@kammerstein.de