Behördenführer
Namenserklärungen
Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat demgegenüber Ausnahmecharakter. Welche Möglichkeiten es im Einzelnen für Sie gibt und welche Unterlagen dazu benötigt werden, klären Sie bitte direkt mit dem Standesbeamten.
Ansprechpartnerin
Sina DormerVerwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-10
Fax 09122/92 55-40
sina.dormer@kammerstein.de
Kontakt
Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
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