Behördenführer
Sozialhilfe
Anträge für Sozialhilfe sind bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1, erhältlich. Nach dem Ausfüllen durch den Antragsteller erfolgt von der Gemeinde die Überprüfung des Antragsinhalts und die Bestätigung der angegebenen Personalien.
Die Weiterleitung des Antrages kann durch die Gemeinde erfolgen, sofern der Antragsteller nicht selbst beim Sozialamt des Landratsamtes Roth erscheinen muß.
Ansprechpartner
Landratsamt RothKontakt
Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
info@kammerstein.de